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ACO Automation Components Johannes Mergl e.K.
Industriestrasse 2 · D - 79793 Wutöschingen
Firmeninhaber: Johannes Mergl
Tel.: +49 (0) 7746 9 13 16
Fax: +49 (0) 7746 9 13 17
Email: info@acoweb.de
Handelsregister: HRA 700525 Freiburg/Breisgau
Ust-Ident-Nr.: DE 187799681
Steuernummer: 20225 / 46903
Design, Konzept und Umsetzung
LULINE
Ludwig Kannicht
Hasenheide 64
10967 Berlin, Germany
info@luline.de
www.luline.net
Johannes Stoll
Freier Art Director, Designer und Fotograf
Prenzlauer Allee 191
10405 Berlin, Germany
mail@johannesstoll.de
www.johannesstoll.de
Marcus Scheller
Design, Developement for Web
Berlin, Germany
desk@marcusscheller.com
www.marcusscheller.com
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Quelle: www.juraforum.de – Rechtportal mit Anwaltssuche
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Für Lieferungen und sonstige Leistungen von ACO AUTOMATION COMPONENTS sowie für Zahlungen an ACO AUTOMATION COMPONENTS gelten ausschließlich nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen. ACO AUTOMATION COMPONENTS akzeptiert keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BESTELLERS.
1. Preise und Zahlungsbedingungen
1.1 Die Preise gelten, sofern nicht Abweichendes vereinbart ist, “Ex works” ACO AUTOMATION COMPONENTS (“EXW” – Incoterms 2010) ausschließlich Umsatzsteuer und Verpackung.
Für Werkleistungen (Montagen, Reparaturen, Wartungen und ähnliche Arbeiten) berechnet ACO AUTOMATION COMPONENTS die bei ihr geltenden Stundensätze und Materialpreise; Reise- und Wartezeiten sind Arbeitszeiten. Für Überstunden sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden die bei ACO AUTOMATION COMPONENTS geltenden Zuschläge berechnet. Die Reisekosten sowie Tag- und Übernachtungsgelder werden gesondert in Rechnung gestellt.
1.2 Zahlungen sind ohne Abzug, spesen- und gebührenfrei und sofort nach Rechnungserhalt zu leisten.
2. Lieferfristen, Mitwirkungspflichten
2.1 Lieferfristen werden durch unvorhergesehene, außerhalb der Einflusssphäre von ACO AUTOMATION COMPONENTS liegende Hindernisse jedweder Art, insbesondere durch Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder Bauteile und dergleichen, soweit diese Hindernisse für die Fristüberschreitung ursächlich sind, entsprechend verlängert. Solche Hindernisse heben auch während eines von ACO AUTOMATION COMPONENTS zu vertretenden Verzugs für ihre Dauer dessen Folgen auf. ACO AUTOMATION COMPONENTS ist berechtigt, bei Eintritt solcher Hindernisse vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesem Fall erstattet ACO AUTOMATION COMPONENTS erbrachte Gegenleistungen unverzüglich. Weitergehende Schadensersatzansprüche des BESTELLERs sind ausgeschlossen.
2.2 ACO AUTOMATION COMPONENTS ist zu Teillieferungen berechtigt.
2.3 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des BESTELLERs voraus.
2.4 Bei Werkleistungen (vgl. Ziffer 1.1) hat der BESTELLER ACO AUTOMATION COMPONENTS die erforderlichen Hilfskräfte sowie die notwendigen Geräte und Hilfsstoffe (z.B. elektrische Energie usw.) rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dies gilt bei Lieferungen auch dann, wenn die Werkleistung im Preis inbegriffen oder für die Lieferung ein Pauschalpreis vereinbart ist. Notwendige Vorbereitungsarbeiten sind schon vor Eintreffen der ACO AUTOMATION COMPONENTS -Monteure fertig zu stellen.
Überdies hat der BESTELLER die zum Schutz von Personen und Sachen notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Für die überlassenen Hilfskräfte, Geräte und Hilfsstoffe übernimmt ACO AUTOMATION COMPONENTS keine Haftung.
3. Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang bestimmt sich, sofern nicht Abweichendes vereinbart ist, nach “Ex works” ACO AUTOMATION COMPONENTS (“EXW” - Incoterms 2010). Bei einem eventuell vereinbarten Versand geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Frachtführer über.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 ACO AUTOMATION COMPONENTS behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die ACO AUTOMATION COMPONENTS aus welchem Rechtsgrund auch immer gegen den BESTELLER zustehen, das Eigentum am Liefergegenstand vor.
4.2 Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat der BESTELLER
ACO AUTOMATION COMPONENTS hiervon unverzüglich zu verständigen.
4.3 Der BESTELLER tritt seine Forderungen und sonstigen Rechte aus der Weiterveräußerung, aus der Vermietung oder Verpachtung sowie aus Leasinggeschäften schon jetzt an ACO AUTOMATION COMPONENTS ab. Dies gilt auch dann, wenn der Liefergegenstand zuvor mit anderen Sachen verbunden oder verarbeitet worden ist. Der BESTELLER ist nur soweit berechtigt, die Forderungen einzuziehen und die sonstigen Rechte geltend zu machen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber ACO AUTOMATION COMPONENTS nachkommt bzw. nicht zahlungsunfähig ist.
5. Verzug, Mängel (Gewährleistung), Schadensersatz
Werden von ACO AUTOMATION COMPONENTS übernommene Pflichten verletzt, so stehen dem BESTELLER ausschließlich folgende Rechtsbehelfe zu:
5.1 Bei Überschreitung vereinbarter oder nach Ziffer 2 verlängerter Fristen um mehr als acht Wochen ist der BESTELLER berechtigt, unter Festsetzung einer zumindest vierzehntägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefs vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche des BESTELLERs sind in diesem Falle ausgeschlossen.
5.2 Erwächst dem BESTELLER aus einer von ACO AUTOMATION COMPONENTS grob fahrlässig verursachten Verzögerung ein Schaden, so gebührt ihm eine Entschädigung in Höhe von 0,5% je volle Woche, höchstens aber von 5% vom Wert jenes Teils der Lieferung, der infolge der Verzögerung nicht rechtzeitig oder nicht zweckentsprechend benutzt werden kann, bei sonstigen Leistungen 5% vom Leistungsentgelt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug wurde von ACO AUTOMATION COMPONENTS vorsätzlich herbeigeführt. Ausgeschlossen ist ferner jedweder Schadensersatzanspruch infolge Verzögerung durch Zulieferanten.
5.3 Liefergegenstände bzw. erbrachte Leistungen sind unverzüglich zu untersuchen und Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 48 Stunden ab Ablieferung der Ware bzw. Abschluss der Leistungen, bei verborgenen Mängeln hingegen binnen 48 Stunden ab deren Entdeckung unter Bekanntgabe von Nummer und Datum der Rechnung und des Lieferscheins zu rügen, sonst gilt die Ware als genehmigt. Die durch unberechtigte oder bedingungswidrige Mängelrügen verursachten Kosten sind ACO AUTOMATION COMPONENTS zu ersetzen.
5.4 ACO AUTOMATION COMPONENTS haftet nur für vom BESTELLER nachgewiesene Mängel des Liefergegenstands bzw. der erbrachten Leistung, die innerhalb von zwölf Monaten ab der Ablieferung bzw. der Abnahme infolge einer vor dem Gefahrenübergang (Ziffer 3) liegenden Ursache auftreten. Das besondere Rückgriffsrecht des BESTELLERs, der Wiederverkäufer ist, ist insoweit ausgeschlossen, als ein gleichwertiger Ausgleich erfolgt (§ 478 BGB).
5.5 Bei Vorliegen eines Mangels kann ACO AUTOMATION COMPONENTS nach eigener Wahl entweder den mangelhaften Gegenstand oder dessen mangelhafte Teile nachbessern oder gegen einen mangelfreien Gegenstand bzw. mangelfreie Teile austauschen (Nacherfüllung). Bei endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung hat ACO AUTOMATION COMPONENTS auf Verlangen des Bestellers den Kaufpreis zu mindern. Schlägt die Nacherfüllung bei Vorliegen eines gravierenden Mangels endgültig fehl, kann der BESTELLER vom Vertrag zurücktreten. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von ACO AUTOMATION COMPONENTS über. Die Kosten einer vom BESTELLER oder einem Dritten vorgenommenen Mängelbeseitigung werden von ACO AUTOMATION COMPONENTS nicht erstattet.
5.6 Durch den Austausch mangelhafter Gegenstände oder Teile wird die Verjährungsfrist nicht verlängert.
5.7 Bei Geltendmachung von Mängelansprüchen hat der BESTELLER folgende Nachweispflichten, soweit dies für die Verursachung des Mangels von Einfluss sein kann:
5.7.1 ausschließliche Verwendung von ACO AUTOMATION COMPONENTS- Originalteilen;
5.7.2 Verwendung von Anbauteilen am Liefergegenstand nur nach vorheriger Zustimmung von ACO AUTOMATION COMPONENTS;
5.7.3 Vornahme von Änderungen und Reparaturen nur durch autorisiertes Personal;
5.7.4 Service und Wartung durch einen ACO AUTOMATION COMPONENTS Fachmonteur gemäß den in der Betriebsanweisung angeführten Vorschriften.
5.7.5 Überdies sind die ausgetauschten Teile an ACO AUTOMATION COMPONENTS zur Begutachtung einzusenden.
5.8 Ausgeschlossen sind Mängelansprüche für:
5.8.1 Gebrauchte Gegenstände;
5.8.2 Üblichen, einsatzbedingten Verschleiß oder Beschädigung der Sache;
5.8.3 Übliche Wartungs-, Verschleiß- und Service-Reparaturen sowie für hierfür benötigte Betriebs-, Hilfsstoffe und Ersatzteile;
5.8.4 Unsachgemäße Bedienung oder Behandlung der Sache, unsachgemäßen Einsatz sowie Gewaltschäden;
5.8.5 Folgen der Verwendung von ungeeigneten Betriebsmitteln;
5.8.6 Folgen von ungeeigneten oder von ACO AUTOMATION COMPONENTS nicht freigegebenen Anbauteilen oder Umbauten;
5.8.7 Beschädigungen oder Zerstörungen durch Dritte oder durch höhere Gewalt;
5.8.8 Eine Vergrößerung des Schadens durch Inbetriebnahme vor Abschluss einer Reparatur bzw. weiteren Betrieb trotz eingetretenen Schadens;
5.8.9 Beschädigung durch nicht von ACO AUTOMATION COMPONENTS durchgeführte unsachgemäße Reparaturen oder Reparaturversuche;
5.8.10 Fehlende Übereinstimmung des Liefergegenstandes mit ausländischen Vorschriften oder fehlende kundenspezifische Umbauten;
5.8.11 Abweichungen des Liefergegenstandes innerhalb üblicher Toleranzen;
5.8.12 Nicht von ACO AUTOMATION COMPONENTS gelieferte Teile.
5.9 Der BESTELLER hat ACO AUTOMATION COMPONENTS zur Beseitigung von Mängeln bzw. um Austausch mangelhafter Gegenstände mittels eingeschriebenen Briefes eine 14 Tage nicht unterschreitende Nachbesserungsfrist zu gewähren; die Nachbesserungsfrist wird angemessen verlängert, wenn dies die Betriebsverhältnisse bei ACO AUTOMATION COMPONENTS erfordern.
5.10 Wurde der Liefergegenstand vom BESTELLER oder einem Dritten an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht, trägt ACO AUTOMATION COMPONENTS lediglich jene Kosten der Mängelbeseitigung, die am Erfüllungsort angefallen wären.
5.11 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet ACO AUTOMATION COMPONENTS – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder leitenden Angestellten, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde, bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ACO AUTOMATION COMPONENTS auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
5.12 ACO AUTOMATION COMPONENTS haftet nicht für die Folgen unüblicher oder zweckentfremdeter Benutzung des Liefergegenstandes.
5.13 Wurde der Liefergegenstand von ACO AUTOMATION COMPONENTS aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des BESTELLERs angefertigt, erstreckt sich die Haftung ACO AUTOMATION COMPONENTSs nicht auch auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern nur darauf, dass die Ausführung den Angaben des BESTELLERs entsprechend erfolgt ist.
5.14 Sofern ACO AUTOMATION COMPONENTS bei Fertigung und Lieferung nach den vom BESTELLER überlassenen Zeichnungen, Mustern, Modellen oder sonstigen Unterlagen von Dritten in Anspruch genommen wird, wird der BESTELLER ACO AUTOMATION COMPONENTS schad- und klaglos halten.
6. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
6.1 Erfüllungsort ist, sofern nicht Abweichendes vereinbart ist, der Sitz von ACO AUTOMATION COMPONENTS.
6.2 Bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist deutsches Recht nach Maßgabe vorliegender Liefer- und Zahlungsbedingungen anzuwenden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der BESTELLER Unternehmer ist, das für den Sitz von ACO AUTOMATION COMPONENTS zuständige Gericht. ACO AUTOMATION COMPONENTS ist jedoch nach eigener Wahl berechtigt, Klagen aus dem Vertrag auch bei jenem Gericht anzubringen, das nach den für den Staat, in dem der BESTELLER seinen Geschäfts- oder Wohnsitz bzw. verwertbares Vermögen hat, maßgeblichen Rechtsvorschriften hierfür sachlich und örtlich zuständig ist.
7. Allgemeine Bestimmungen
7.1 Der BESTELLER darf seine Rechte aus dem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von ACO AUTOMATION COMPONENTS abtreten.
7.2 Der BESTELLER hat den Liefergegenstand auf eigene Kosten für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes (Ziffer 4) gegen jedweden Schaden einschließlich Maschinenbruch und Diebstahl zu versichern und auf Verlangen von ACO AUTOMATION COMPONENTS einen entsprechenden Nachweis hierüber zu erbringen. Der BESTELLER tritt schon jetzt seine Ansprüche aus diesen Versicherungsverträgen für den Zeitraum bis zum Eigentumsübergang an ACO AUTOMATION COMPONENTS ab.